Sie suchen einen Anwalt für Kapitalmarktrecht?
Wir bieten langjährige praktische Erfahrung, umfangreiches Fachwissen und ein eingespieltes Team.
Sprechen Sie uns an.
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Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um den Kapitalmarkt – für Emittenten, Anbieter, Finanzdienstleister, Vermögensverwalter oder Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG/AIFM).
Wir betreuen deutschlandweit Start-ups genauso wie Emissionshäuser und Familien-Unternehmen – von der Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle und – produkte über die Konzeption von Emissionsprospekten, Vermögensinformationsblatt VIB und Wertpapierinformationsblatt WIB, bis hin zur Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin.
Finanzdienstleister und Vertriebe unterstützen wir in BaFin-Erlaubnisverfahren sowie bei der Umsetzung erforderlicher Dokumentations- und Meldepflichten. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Anlegerstreitigkeiten.
Kostenlose Erstberatung
Ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch ist bei uns kostenfrei.
Flexible Honorargestaltung: Pauschalhonorar, stundenbasiert oder Dauerberatung mit monatlicher Beratungspauschale.
Wir räumen Ihnen Zahlungsziele ein. Sprechen Sie mit uns!
Kapitalmarktrecht. Sonst nichts.
Wir machen nicht alles. Wir sind keine Feld-, Wald- und Wiesenanwälte, die im Zweifel alles auch ein bisschen machen. Sondern wir haben uns als Kanzlei auf Kapitalmarktrecht spezialisiert.
Kleines Team langjährig erfahrener Rechtsanwälte
Unsere 4 Rechtsanwälte arbeiten alle seit mehr als 15 Jahren in der Kanzlei. D.h. es existiert ein eingespieltes Team. Alle kennen sich mit ihrer Materie aus.
Unsere Mandanten haben über Jahre hinweg dieselben Ansprechpartner. Das schafft Vertrauen.
Nahbar und im Honorarvergleich preiswerter
Wir sind schnell. Dies gehört zu unseren Grundprinzipien und im Honorar-Vergleich zu Großkanzleien günstig.Bei uns sitzen nicht 8 Anwälte auf einem Mandat.

UNSERE
DIENSTLEISTUNGEN
Sie suchen einen Anwalt für Kapitalmarktrecht? Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um den Kapitalmarkt – für Emittenten, Anbieter, Finanzdienstleister, Vermögensverwalter oder Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG/AIFM).
Wir betreuen deutschlandweit Start-ups genauso wie Emissionshäuser und Familien-Unternehmen – von der Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle und – produkte über die Konzeption von Emissionsprospekten, Vermögensinformationsblatt VIB und Wertpapierinformationsblatt WIB, bis hin zur Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin.
Finanzdienstleister und Vertriebe unterstützen wir in BaFin-Erlaubnisverfahren sowie bei der Umsetzung erforderlicher Dokumentations- und Meldepflichten. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Anlegerstreitigkeiten.
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Kostenlose
Erstberatung- Ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch ist bei uns kostenfrei.
Flexible Honorargestaltung: Pauschalhonorar als Festpreis; stundenbasiert mit Stunden- & Tätigkeitsnachweis oder Dauerberatung mit monatlicher Beratungspauschale.
Wir räumen Ihnen Zahlungsziele ein. Sprechen Sie mit uns!
- Ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch ist bei uns kostenfrei.
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Kapitalmarktrecht.
Sonst nichts.- Wir machen nicht alles. Wir sind keine Feld-, Wald- und Wiesenanwälte, die im Zweifel alles auch ein bisschen machen. Sondern wir haben uns als Kanzlei auf Kapitalmarktrecht spezialisiert. In diesem anspruchsvollen, weitreichenden, komplexen Bereich sind wir hoch spezialisiert tätig.
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Kleines Team langjährig
erfahrener Rechtsanwälte- Unsere 4 Rechtsanwälte arbeiten alle seit mehr als 10 Jahren in der Kanzlei. D.h. es existiert ein eingespieltes Team. Alle kennen sich mit ihrer Materie aus.
Bedingt durch die kleine Struktur, haben Mandanten über Jahre hinweg immer dieselben Ansprechpartner und bauen zu Ihnen ein vertrauensvolles Verhältnis auf.
- Unsere 4 Rechtsanwälte arbeiten alle seit mehr als 10 Jahren in der Kanzlei. D.h. es existiert ein eingespieltes Team. Alle kennen sich mit ihrer Materie aus.
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Nahbar und im
Honorarvergleich preiswerter- Wir sind schnell. Dies gehört zu unseren Grundprinzipien und im Honorar-Vergleich zu Großkanzleien günstig.Bei uns sitzen nicht 8 Anwälte auf einem Mandat.

UNSERE
DIENSTLEISTUNGEN

CROWDFUNDING & RECHT
für Emittenten & Plattformbetreiber
Für Gründer, Start-ups und (Familien-) Unternehmen:
• Erstellung der Beteiligungsbedingungen
• Informationsblätter VIB/WIB & BaFin-Billigungsverfahren
Für Crowdfunding-Plattformen:
• EU-Erlaubnisantrag nach Crowdfunding-Verordnung
• Erstellung von Nutzungsbedingungen & laufende rechtliche Betreuung

STO BERATUNG
STO Beratung, DLT, Kryptos & MiCAR
• Strukturierung von Kryptoanlagen
• Prospekt/ VIB/ WIB für Krypto-Angebote
• Erlaubnis für Kryptodienste &
Vertrieb nach KWG,WpIG & MiCAR
• Inhaberkontrollverfahren
• DORA

PROSPEKT/ VIB/ WIB &
BaFin-Billigungsverfahren
• Strukturierung maßgeschneiderter Beteiligungslösungen
• Prospekt-Erstellung, VIB und WIB
• Begleitung des BaFin-Billigungsverfahrens
• Rechtliche Betreuung bei der Platzierung
• Prospektprüfungen

VERTRIEB & ERLAUBNIS
Recht für Finanzdienstleister
• Prüfung der Erlaubnispflicht
• Prüfung der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter
• Anforderungen an die Geschäftsorganisation
• Durchführung von Erlaubnisverfahren
• Dokumentations- und Meldepflichten (MiFID II, FinVermV, GwG)
• Gesellschaftsverträge, AGBs und Kundenverträge

COMPLIANCE &
Geldwäscherecht
• aufsichtsrechtliche Informations-, Melde- und Auskunftspflichten
• Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation
• Anforderungen an Compliance und Risikomanagement
• Erstellung eines Compliance-Leitfadens
• Geldwäscherechtliche Identifizierungspflichten (KYC)
• Muster GwG-Dokumentation
• Transparenzregistermeldepflichten
• GwG-Risikoanalyse
• Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch

KAPITALANLAGERECHT &
Abwehr von Anlegerklagen
• Inanspruchnahme als Vermittler oder Berater durch (geschädigte) Anleger
• Streitigkeiten in Bezug auf Plausibilitätsprüfung, Risikoaufklärungspflichten
• Regress von Emittenten
• Prospekthaftung des Emittenten/ Anlageberaters
• außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Gerichten
UNSER ANLIEGEN
IHR ERFOLG
Wir möchten Ihre Ziele praxisorientiert gestalten und nicht von vornherein durch juristische Hürden verhindern.
Wir nehmen uns Zeit für individuelle Lösungen. Denn: Ihr Erfolg ist unser Anliegen.