Orderpapier
Wertpapier, in dem ein auf eine bestimmte Person bezogenes Recht verbrieft ist, welches auf eine andere Person nur durch Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Wertpapiers etc.) übertragen werden kann.
Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!
Wertpapier, in dem ein auf eine bestimmte Person bezogenes Recht verbrieft ist, welches auf eine andere Person nur durch Indossament (schriftlicher Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Wertpapiers etc.) übertragen werden kann.