Kapitalherabsetzung
Eine Reduzierung des Eigenkapitals wird als Kapitalherabsetzung bezeichnet. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann das Stammkapital bei der GmbH verringert werden. Bei Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalherabsetzung aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit.