Kreditinstitut
§ 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, sofern der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Danach muss mindestens eines, der in diesem Paragraphen aufgeführten Bankgeschäfte durchgeführt werden.