Finanzportfolioverwaltung
Es handelt sich um die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. Das Betreiben dieser Finanzdienstleistung bedarf der Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz.
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Es handelt sich um die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. Das Betreiben dieser Finanzdienstleistung bedarf der Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz.