Freiverkehr (Open Market)
Das Handelssegment „Freiverkehr“ der Frankfurter Wertpapierbörse wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Es ist neben dem „Amtlichen Markt“ („Amtlichen Handel“) und „Geregelten Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment. Der Freiverkehr ist jedoch kein amtliches, sondern ein privatrechtlich organisiertes Segment. Die Bedingungen zur Zulassung zu diesem Marktsegment sind nicht so streng wie für den Amtlichen oder Geregelten Markt. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche Handel bisweilen als Freiverkehr bezeichnet.