Einlagensicherung
Bei der Einlagensicherung von Banken und Sparkassen gelten rechtliche Regelungen und freiwillige Maßnahmen im deutschen Kreditwesen, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute. Die Einlagensicherung soll den privaten Bankkunden vor Verlust seiner Sicht-, Termin- und Spareinlagen schützen, wenn ein Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.