Beirat
Freiwilliges Gremium mit beratender Funktion bei Unternehmen. Zweck des Beirats kann neben der Überwachung der Geschäftsführung auch die Übernahme von Beratungsaufgaben oder die Wahrnehmung einer Schlichtungsfunktion sein.
Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!
Freiwilliges Gremium mit beratender Funktion bei Unternehmen. Zweck des Beirats kann neben der Überwachung der Geschäftsführung auch die Übernahme von Beratungsaufgaben oder die Wahrnehmung einer Schlichtungsfunktion sein.