Bezugsrecht
Bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft haben die bisherigen Aktionäre einen Anspruch auf den Bezug der „jungen“ Aktien, die den Aktionären entsprechend ihrer Anteile an dem bisherigen Grundkapital anzubieten sind.
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Bei Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft haben die bisherigen Aktionäre einen Anspruch auf den Bezug der „jungen“ Aktien, die den Aktionären entsprechend ihrer Anteile an dem bisherigen Grundkapital anzubieten sind.