Börsenzulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden.
Die Zulassung ist vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut durch einen Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird im Kursblatt und in der Börsenanzeige sowie durch Aushang im Börsensaal veröffentlicht. Vor jeder Neumission eines Wertpapiers muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers beinhalten muss. Nach der Zulassung hat der Emittent verschiedene Pflichten zu erfüllen, wie zum Beispiel die Abgabe von Zwischenberichten in regelmäßigen Abständen.