Compliance-Rechtsberatung
Unsere Rechtsanwälte für Compliance prüfen, ob und wie Sie die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation, wie z.B. Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der Mindestanforderungen der BaFin an die Compliance-Funktion und weiteren Informations-, Melde- und Auskunftspflichten.
Ebenfalls zum Leistungspektrum gehört die Erstellung von Compliance-Leitfäden und Antragsunterlagen, wie Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch sowie Compliance-Schulungen.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen oder rufen sie uns an. Ein erstes unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Geldwäscherecht
Gern prüfen unsere Rechtsanwälte für Geldwäscherecht für Sie, ob und welche geldwäscherechtlichen Pflichten bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung für Sie einschlägig sind. Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Einrichtung eines „Know-your-Custumer-Prozesses“ (KYC) sowie zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten. Außerdem unterstützen unsere Rechtsanwälte für Geldwäscherecht Sie mit der Bereitstellung marktüblicher Muster zur Dokumentation der Erfüllung der GwG-Pflichten oder bei der Erstellung einer GwG-Risikoanalyse. Ebenfalls vom Leistungsportfolio umfasst sind die Meldepflichten an das Transparenzregister gemäß Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw).
Sie haben Fragen zu geldwäscherechtlichen Pflichten? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
IHRE
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt +49 (551) 789 669 0
m.guendel@gk-law.de
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin +49 (551) 789 669 0
c.guendel@gk-law.de
Zu den Ansprechpartnern
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel berät seit mehr als 20 Jahren deutschlandweit Gründer und Start-ups genauso wie Familienunternehmen und Emissionshäuser. Dazu gehört die Erstellung von Compliance-Leitfäden und Antragsunterlagen, wie Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch sowie die Durchführung von Compliance-Schulungen. Außerdem betreut er Mandanten in allen geldwäscherechtlich relevanten Fragen.
Rechtsanwältin Christina Gündel ist mit Schwerpunkt Aufsichts- und Vertriebsrecht tätig. Sie betreut Mandanten in Fragen der fachlichen Eignung von Geschäftsleitern sowie Fragen zur Geschäftsorganisation und Risikoanalyse gemäß den Vorgaben der MaRisk – auch im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren. Außerdem unterstützt sie bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten.
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Compliance & Geldwäscherecht – Erfahrung
Wir sind mit den aufsichtsrechtlichen Compliance-Anforderungen langjährig vertraut. Unsere Compliance & Geldwäscherecht-Rechtsberatung richtet sich an Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienste genauso wie an Fintechs & Kryptoverwahrer.
Dabei berücksichtigen unsere Rechtsanwälte einschlägige Vorgaben nach MaRisk, MaComp sowie nach Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Aktiengesetz (AktG), GmbHG, AnzVO, CRR oder Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Nehmen Sie Kontakt auf. Wir sind gern für Sie da.
Zu den Ansprechpartnern
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel berät seit mehr als 20 Jahren deutschlandweit Gründer und Start-ups genauso wie Familienunternehmen und Emissionshäuser. Dazu gehört die Erstellung von Compliance-Leitfäden und Antragsunterlagen, wie Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisationshandbuch sowie die Durchführung von Compliance-Schulungen. Außerdem betreut er Mandanten in allen geldwäscherechtlich relevanten Fragen.
Rechtsanwältin Christina Gündel ist mit Schwerpunkt Aufsichts- und Vertriebsrecht tätig. Sie betreut Mandanten in Fragen der fachlichen Eignung von Geschäftsleitern sowie Fragen zur Geschäftsorganisation und Risikoanalyse gemäß den Vorgaben der MaRisk – auch im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren. Außerdem unterstützt sie bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten.
Compliance & Geldwäscherecht – Erfahrung
Wir sind mit den aufsichtsrechtlichen Compliance-Anforderungen langjährig vertraut. Unsere Compliance & Geldwäscherecht-Rechtsberatung richtet sich an Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienste genauso wie an Fintechs & Kryptoverwahrer.
Dabei berücksichtigen unsere Rechtsanwälte einschlägige Vorgaben nach MaRisk, MaComp sowie nach Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Aktiengesetz (AktG), GmbHG, AnzVO, CRR oder Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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Seit dem 20. April 2023 sind nun auch Finanzdienstleister mit Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen.
BaFin veröffentlicht Fragen und Antworten zur EU-Offenlegungsverordnung
Ökologisch nachhaltige Finanzprodukte und EU-Taxonomie sind in aller Munde. Unklar ist aber vielfach, was für wen im Einzelfall zu tun ist. Die BaFin hat deshalb am 05. September 2022 Fragen
und Antworten zur EU-Taxonomie und der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht.
Auch 34f-Vermittler neuerdings von GwG-Pflichten betroffen
Seit dem 1. Januar 2020 fallen auch freie Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten.
Geldwäschegesetz wird verschärft
Neue GwG-Anforderungen für Finanzanlagenvermittler betreffen auch Vermögensanlagen für erneuerbare Energien.
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