16. Juni 2021 | Die BaFin hat bis zum 28. Mai 2021 den Entwurf einer Mantelverordnung zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter das WpIG fallen künftig alle bisherigen Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem WpIG zum 26. Juni 2021 in Kraft treten.
Die BaFin hat bis zum 28. Mai 2021 den Entwurf einer Mantelverordnung zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter das WpIG fallen künftig alle bisherigen Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem WpIG zum 26. Juni 2021 in Kraft treten.
Mit der Mantelverordnung werden notwendige neue Rechtsverordnungen und die Änderungen bestehender Rechtsverordnungen zusammengefasst, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) erforderlich sind.
Der Entwurf der umfangreichen Mantelverordnung besteht in Artikel 1 bis 4 aus vier neuen Stammverordnungen für Wertpapierinstitute:
– der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpI-PrüfbV),
– der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpI-VergV),
– der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-IKV) und
– der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV).
Eine ausführliche Darstellung zum Wertpapierinstitutsgesetz und den wesentlichen Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auf Seite 2 über den Link zur aktuellen Ausgabe unseres Mandantenmagazins inPuncto.
BaFin-Merkblatt vom 04. Mai 2021 Gz.:WA 11-FR 4400-2021/0003
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