BaFin konsultiert überarbeitete Merkblätter zu Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    10. Juni 2020 | Die Bundesanstalt hat Entwürfe der überarbeiteten Merkblätter zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 17.07.2020 möglich.

    Die Bundesanstalt hat Entwürfe der überarbeiteten Merkblätter zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 17.07.2020 möglich.

    Hintergrund der Änderungen ist, dass Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12) und zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) in die Verwaltungspraxis der BaFin übernommen werden sollen.

    Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die auf den Internetseiten der EBA bzw. der ESMA eingesehen werden können.

    Wesentliche Änderungen:

    Dem Merkblatt sind neben einer Inhaltsübersicht auch Begriffsbestimmungen vorangestellt.

    Die Anzeigepflichten gegenüber der BaFin im Rahmen der sog. „Fit and Proper-Prüfung“ wurden ausgeweitet, Anforderungen vertieft und konkretisiert sowie Hinweise zu den zu verwendenden überarbeiteten Formularen aufgenommen. Gleiches gilt für die von Wertpapierfirmen aufgrund europäischer Verordnungen zu verwendenden Formulare.

    Künftig sind Anzeigen bzgl. der Absicht der Bestellung, des Vollzugs der Bestellung, sowie Änderungen und Wiederbestellung der Geschäftsleitung/ Aufsichtsorganen innerhalb von 2 Wochen statt bisher 4 Wochen gegenüber der BaFin mitzuteilen. Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass die BaFin bei Klärungsbedarf den jeweiligen Personen Gelegenheit zu einem Gespräch (Interview) geben kann.

    Auch in Sachen Mandatszählung wurden hinsichtlich der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen Anpassungen vorgenommen.

    Darüber hinaus enthält der Entwurf Anforderungen an interne Richtlinien und Prozesse der Institute (Eignung, Diversität, Einführungs- und Schulung, Umgang mit Interessenkonflikten). Außerdem wurden Hinweise zu Pflichten der Institute (Durchführung von internen Prüfungen der individuellen und kollektiven Eignung von Organmitgliedern, Eignungsprüfung von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Umgang mit Interessenkonflikten) in den Merkblatt-Entwurf aufgenommen.

    Die BaFin ist bestrebt in Fällen, in denen Sie die Aufsicht ausübt, innerhalb von maximal 4 Monaten nach Erhalt der vollständigen Unterlagen die Überprüfung der fachlichen und der persönlichen Eignung abzuschließen.

    BaFin-Konsultation 06/2020 (BA): Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane Geschäftszeichen BA 51-FR 1903-2019/0001

    IHRE
    ANSPRECHPARTNER

    Christina Gündel

    Rechtsanwältin, PR-Referentin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Dr. Matthias Gündel

    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    Irena Behnke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Jan Barufke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    BLOG
    BEITRÄGE

    BLOGBEITRÄGE
    ZUM THEMA

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WEITERE
    PUBLIKATIONEN

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WISSENS
    Z WERTES

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin