Der lange Weg zur BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    16. Mai 2020 | In einer gemeinsamen Erklärung vom 30. April 2020 haben die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat (Finanz- und Wirtschaftsausschuss) empfohlen, den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (FinAnlVÜG) abzulehnen. Dieser Empfehlung haben sich die die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren in Sachen FinAnlVÜG ist eng getaktet: Die erste Beratung im Bundesrat findet heute am 15. Mai statt.

    Der federführende Finanzausschuss ist allerdings der Auffassung, die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin erfordere eine bessere Vorbereitung. Eine angemessene parlamentarische Beratung sei in dem als eilbedürftig eingebrachten Gesetzentwurf aktuell nicht gewährleistet. Und aus Sicht des Bundesrates sollte von der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes zunächst abgesehen werden.

    Aber: Das FinAnlVÜG ist kein Zustimmungsgesetz, d.h. – der Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen. Sein ablehnendes Votum nimmt jedenfalls Bezug auf die lauter gewordene Kritik von Vertretern aus Branche, Vermittlerverbänden und Politik:

    • BaFin in Sachen Aufsicht freier Vermittler nicht besser geeignet: Die Aufsicht der Vermittler nach § 34f GewO durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bzw. die Gewerbeämter funktioniere und habe sich bewährt. Die BaFin habe keine höhere Fachkompetenz in den gewerberechtlichen Aufsichtsverfahren und besitze nicht genug Kapazitäten für eine Aufsicht über 38.000 Kleingewerbetreibende.
    • Mehr Aufsichts-Zersplitterung statt weniger: Derzeit habe die IHK nicht nur die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO, sondern auch die Aufsicht über Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach §§ 34c, 34d oder 34i GewO. Für zahlreiche Vermittler, die neben Finanzanlagen auch Versicherungen oder/und Immobilienkredite vermittelten bedeute das, sie hatten bislang mit der IHK einen Ansprechpartner. Fiele die Vermittlung von Finanzanlagen unter die Aufsicht der BaFin, müssten diese Vermittler, künftig unter erhöhtem Bürokratieaufwand mit unterschiedlichen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Synergieeffekte in der Aufsicht gingen verloren.
    • Deutliche Mehrkosten: Die Industrie- und Handelskammern erheben derzeit Gebühren für die Erlaubnis in Höhe von 310 bis 350 Euro (Angaben IHK). Die Erteilung einer BaFin-Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler solle dagegen 1.590 Euro kosten, für Vertriebsgesellschaften 2.485 Euro. Hinzukämen höhere Kosten für die laufende Aufsicht, die die BaFin auf alle Vermittler umlegen will.
      Es sei zu befürchten, dass diese Preissteigerungen viele mittelständische Finanzanlagenvermittler zur Geschäftsaufgabe bewegen würden.
    • Corona: Die momentane Corona-Krise sei eine ungünstige Zeit für strukturelle Veränderungen der Branche. Schon jetzt befänden sich viele Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch Unsicherheiten und Gebührenerhöhungen noch verstärkt würden.

     

    Weitere Anhörungen und Beratungen im Bundes-Finanzausschuss sind für den 25., 27. Mai und 17. Juni geplant. Zweite und dritte Lesung im Bundestag sind für den 19. Juni angesetzt und zweite Beratung und letzte Abstimmung im Bundesrat am 03. Juli 2020.

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