12. Juni 2019 | Die Anzahl der Prospektbilligungsanträge nach dem Vermögensanlagengesetz ist im vergangenen Jahr erneut gesunken – von 121 in 2017 auf 93 in 2018.
Dies entspricht einer Minderung von ca. 23 Prozent. Insgesamt billigte die BaFin 84 Prospekte (Vorjahr: 93). 20 Verfahren endeten, weil Anbieter ihren Antrag zurückzogen. Es gab eine Untersagung der Veröffentlichung.
Für prospektfreie Schwarmfinanzierungen wurden 491 (Vorjahr: 452)Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) eingereicht – dies entspricht einem Anstieg um ca. 9 Prozent. Für 405 VIBs gab es eine Gestattung der BaFin.
Seit Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes am 21. Juli 2018 billigte die BaFin 14 Wertpapier-Informationsblätter (9 Aktienemissionen und 4 Emissionen von Schuldverschreibungen).
Daneben genehmigte die BaFin 152 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB (Kapitalanlagengesetzbuch), davon 5 offene Publikums-AIF und 33 geschlossene Publikums-AIF. Im Vorjahr hatte die BaFin 138 Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB zugelassen, darunter 7 offene Publikums-AIF und 24 geschlossene Publikums-AIF.
12 deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) erhielten in 2018 (Vorjahr: 11) die Erlaubnis, Investmentvermögen zu verwalten, oder die Erweiterung einer bereits bestehenden Zulassung; 2 gaben ihre Erlaubnis zurück. Ende 2018 verfügten damit 146 Unternehmen in Deutschland über eine Erlaubnis nach dem KAGB (136 in 2017).
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