Anhörung des Finanzausschusses zum Crowdinvesting

 

 

30. April 2019 | Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 08. April 2019 eine öffentliche Anhörung zum Thema Crowdinvesting durchgeführt.

Hintergrund der Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005). Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an den in 2018 beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor.

Bisheriger Status quo: Wertpapier-Angebote sind bei einem Volumen bis acht Millionen Euro von der Prospektpflicht befreit, für Banken gilt ein niedrigerer Schwellenwert von fünf Millionen Euro. Diese Schwellenwerte für die Ausnahme von der Prospektpflicht sollen auf acht Millionen Euro vereinheitlicht werden. Die BaFin hält dies aufgrund der ohnehin stärkeren Regulierung und umfassenden Informationspflichten für Kreditinstitute sowie börsennotierter Unternehmen für sachgerecht.

Der Bundesverband Crowdfunding begrüßte eine Anhebung der Prospektpflichtschwelle, dadurch werde eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von jungen und mittelständischen Unternehmen erreicht. Außerdem sprach er sich für eine Ausweitung prospektfreier Emissionen auf GmbH-Geschäftsanteile aus.

Kritiker der Anhebung des Schwellenwerts auf acht Millionen Euro forderten eine generelle Pflicht zur Erstellung von Vermögensanlagen-Informationsblättern, da andernfalls weniger oder gar keine Informationen zur Emission zur Verfügung stehen würden.

Kritisiert wurden auch die Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger bei Wertpapieremissionen ab 1 Mio. Euro, so die Anhebung der Prospektpflicht-Schwelle für kleine Projekte, die Anhebung der Obergrenze für die Investition eines privaten Anlegers über ein Crowdinvesting-Portal pro Emittent auf 10. 000 Euro oder die Ausweitung des Angebotes auf GmbH-Anteile.

Andere Sachverständige warnten vor einer zu lockeren Handhabung der Prospektpflicht bei Wertpapieren und forderten eine Prospektpflicht für den Vertrieb von Nichtdividendenwerten, wie z.B. Genussscheinen, Optionsscheinen und Zertifikaten an nicht qualifizierte Anleger.

Bankenverbände sprachen von einer unangemessenen Sonderbehandlung von Crowdinvesting für Immobilienprojekte. Der Anteil von Immobilienfinanzierungen am gesamten Crowdinvesting habe zwischen 2011 und 2018 rund 60 % (220 von 364 Mio. Euro) betragen. Dies sei mit Blick auf den funktionierenden Markt für Immobilienfinanzierungen in Deutschland kontraproduktiv.
Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz verlangte, den Begriff Genussrechte nicht mehr zu verwenden. Dieser suggeriere eine nicht existierende Sicherheit.

Außerdem solle die sog. Sprachregelung bei Finanzinvestitionen geändert werden, wonach ein Emittent selbst entscheiden kann, ob ein Prospekt in deutscher Sprache oder auch in einer anderen Sprache verfasst werden soll. Zu vermeiden sei, dass der Anleger im Falle eines Rechtsstreits den Prospekt auf seine Kosten übersetzen lassen muss.

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