Referentenentwurf für Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und Änderung von Finanzmarktgesetzen

29. Januar 2019 | Im November vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesfinanzministerium seinen Referentenentwurf zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung, deren Vorgaben ab 21. Juli 2019 unmittelbar gelten.

Weil zahlreiche Vorschriften aufgehoben werden, wird das Wertpapierprospektgesetz neu nummeriert.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bleibt weiterhin für die Prospektbilligung zuständig. Sie erhält die zur Wahrung ihrer Aufgaben nach der EU-Prospektverordnung erforderlichen Befugnisse – hierzu gibt es Änderungen im Wertpapierprospektgesetz sowie – im Zusammenhang mit Handelseinschränkungen und -aussetzungen – im Wertpapierhandelsgesetz. Daneben werden die Bußgeldtatbestände des Wertpapierprospektgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes angepasst, um Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung und einschlägige nationale Bestimmungen sanktionieren zu können.

Die Regeln zur Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern werden im Wesentlichen unverändert beibehalten.
Die mit Wirkung zum 21. Juli 2018 eingeführten Ausnahmen von der Prospektpflicht bleiben bestehen und werden für eine praxisnahe, erleichterte Kapitalmarktfinanzierung bei kleinen Wertpapierangeboten in zweierlei Hinsicht angepasst:

– Zum einen wird ein Gleichlauf der Obergrenze für prospektfreie Angebote bei jetzt bis 8 Mio. Euro hergestellt.
– Zum anderen wird bei Bezugsrechtsemissionen an bestehende Aktionäre auf die Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger als weitere Bedingung der Prospektausnahme verzichtet.

In der Anlage zur Wertpapierprospektgebührenverordnung werden die Gebührentatbestände angepasst und ergänzt. Denn für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der EU-Prospektverordnung und dem Wertpapierprospektgesetz werden von der BaFin künftig Gebühren erhoben.

Aus Anlegerschutz- und Transparenzgesichtspunkten wird im Vermögensanlagengesetz – neben klarstellenden Änderungen – die Möglichkeit, einen im Hinblick auf einzelne Angebotsbedingungen unvollständigen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, abgeschafft.
Das Kreditwesengesetz wird zum einen geändert, um sicherzustellen, dass institutsintern Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung gemeldet werden können. Zum anderen erfolgt eine Klarstellung, dass Zentralverwahrer für das Betreiben des Eigengeschäfts keine zusätzliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen, soweit dies bereits von der Zulassung nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 umfasst ist.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

Irena Behnke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Jan Barufke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

BLOG
BEITRÄGE

BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

WEITERE
PUBLIKATIONEN

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

WISSENS
Z WERTES

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin