BaFin konsultiert überarbeitetes Rundschreiben für die Bestellung von externen Bewertern

 

 

17. Dezember 2018 | Mit Datum vom 20. November 2018 hat die BaFin den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 (WA) – Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Stellungnahmen sind noch bis zum 18. Dezember 2018 möglich. Der Entwurf löst das bisherige Rundschreiben ab, das zuletzt am 01. September 2015 geändert worden war.

Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen und beschreibt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Durch die Überarbeitung des Rundschreibens stellt die BaFin ein Anzeigeschreiben zur effektiveren Durchführung der Bestellung von externen Bewertern zur Verfügung. Zugleich wurde das Rundschreiben redaktionell überarbeitet.

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