16. August 2018 | Nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie müssen kontoführende Zahlungsdienstleister für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste einen Zugang zu den Zahlungskonten ihrer Kunden zur Verfügung stellen.
Bis September 2019 sind die Vorgaben der Technischen Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation umzusetzen. Diese konkretisieren die Anforderungen an diesen Kontozugang und den Kontozugriff.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA nun Leitlinien zur Konsultation gestellt. Gegenstand sind die Bedingungen für Notfallmaßnahmen (sog. „Fallback-Lösung“), wenn der bereitgestellte Kontozugang nicht verfügbar ist und Ausnahmen davon.
Stellungnahmen zu den Leitlinien nimmt die EBA bis zum 13. August 2018 entgegen.
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