04. Juni 2018 | Am 24. Mai 2018 hat die EU-Kommission erste konkrete Schritte für ein nachhaltigeres Finanzsystem in einem Bericht zusammengefasst.
Denn nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers reicht das derzeitige Investitionsvolumen nicht aus, um ein ökologisch nachhaltiges Wirtschaftssystem innerhalb der EU zu stützen, das dem Klimawandel und der Ressourcenverknappung entgegenwirkt. Ziel des Vorhabens ist mehr privates Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken, um die bestehende Investitionslücke von Euro 180 Mrd. zu schließen.
Die vier Kernpunkte der Vorschläge sind:
1. Einführung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems („Taxonomie“) zur Definition ökologischer Wirtschaftstätigkeit. Die Kriterien sollen bis Mitte 2022 ausgearbeitet werden und künftig als Grundlage für die Einführung von Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte dienen.
2. Pflichten für institutionelle Investoren: Schaffung eindeutiger Regelungen, wie institutionelle Anleger, z.B. Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Anlageberater, die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (sog. ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentschei-dungsprozessen berücksichtigen sollen. Konkretisierung der Vorschriften im Wege delegierter Rechtsakte, die die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt erlassen wird. Auch müssten Vermögensverwalter und institutionelle Anleger künftig nachweisen, inwieweit ihre Investitionen an ESG-Zielen ausgerichtet sind und offenlegen, in welcher Weise sie ihren Pflichten nachkommen.
3. Referenzwerte für geringe CO2-Emissionen: Einführung einer neuen Kategorie von Referenzwerten, die einen Referenzwert für geringe CO2-Emissionen („Dekarbonisierungsvariante“ von Standardindizes) sowie einen Referenzwert für positive CO2-Effekte umfasst. Dieser neue Marktstandard soll den CO2-Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und für eine bessere Information von Anlegern über den CO2-Fußabdruck eines Investitionsportfolios sorgen. Der Referenzwert für geringe CO2-Emissionen würde auf einem Standard-Referenzwert für „Dekarbonisierung“ beruhen.
4. Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit: Untersuchung der Beratungsmöglichkeiten von Privatkunden unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten durch Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber. Ziel der Konsultation ist die Änderung delegierter Rechtsakte zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und zur Versicherungsvertriebsrichtlinie. Bei der Beurteilung, ob ein Anlageprodukt den Kundenbedürfnissen entspricht, sollten die betreffenden Unternehmen nach den vorgeschlagenen Vorschriften außerdem die Nachhaltigkeitspräferenzen der jeweiligen Kunden berücksichtigen. Zielsetzung ist, dass ein breiteres Spektrum von Anlegern Zugang zu nachhaltigen Anlagen erhält.
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