Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung von BaFin veröffentlicht

     

     

    22. März 2018 | In der am 16. Februar 2018 veröffentlichten Auslegungshilfe erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf über 70 Seiten ihre Verwaltungsauffassung zur gesetzeskonformen Ausgestaltung von Vergütungsmodellen bei Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

    Die derzeitigen europarechtlichen und internationalen Vorgaben wurden in Deutschland im Wesentlichen durch die am 04. August 2017 in Kraft getretene Änderungen der Institutsvergütungsverordnung umgesetzt und machten auch Änderungen im KWG erforderlich, z.B. im Hinblick auf die Anforderungen an die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans.

    Vom Anwendungsbereich der Verordnung werden sämtliche Institute gemäß §§ 1 Abs. 1b, 53 Abs. 1 KWG, die nicht aus dem Geltungsbereich von § 25a KWG ausgeschlossen sind, sowie deren Mitarbeiter, erfasst.

    Die Auslegungshilfe berücksichtigt neben den nationalen gesetzlichen Regelungen, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement, abweichenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnungen auch die europarechtlichen und internationale Vorgaben.

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