14. Februar 2018 | Das Bundesfinanzministerium hat am 15. Dezember 2017 Regeln zur spendenrechtlichen Beurteilung der unterschiedlichen Arten von Crowdfunding erlassen.
Steuerliche Entlastungen für Spenden sind nur dann gerechtfertigt, wenn diese ausschließlich fremdnützig verwendet werden. D.h. erhält der Zuwendende eine Gegenleistung oder einen Vorteil, der nicht unmittelbar wirtschaftlicher Natur sein muss, scheidet eine steuerliche Entlastung aus.
Beim „klassischen Crowdfunding“, das vielfach von Start-up-Unternehmen zur Anlauffinanzierung genutzt wird, gibt es in der Regel keine Steuervorteile. Denn der Zuwendende erhält nach Beendigung der Projektphase eine Gegenleistung (z.B. in Form eines technischen Wirtschaftsgutes).
Ebenfalls keine Steuerentlastung gibt es beim Crowdinvesting und -lending, es fehlt eine endgültige wirtschaftliche Belastung des jeweiligen Geldgebers. Beim „Crowdinvesting“ werden die Mitglieder der Crowd finanziell an dem Projekterfolg beteiligt, indem ihre Investitionen eigenkapitalähnlichen Charakter besitzen. Beim „Crowdlending“ vergibt die Crowd über eine feste Laufzeit ein Darlehen zu einem vereinbarten Zins an den jeweiligen Projektveranstalter als Darlehensnehmer als Alternative zu einem klassischen Bankkredit.
Anders verhält es sich beim „Spenden Crowdfunding“. Hier werden anlassbezogene Spendensammlungen mit festem Sammlungsziel organisiert. Wird das Sammlungsziel erreicht, leitet das Crowdfunding-Portal die eingesammelten Mittel an die jeweiligen Projektveranstalter weiter. Keiner der Beteiligten erhält eine Gegenleistung.
Ist der Empfänger der Finanzierungsmittel eine steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unter Umständen eine steuerliche Entlastung der Zuwendenden möglich. Zu unterscheiden sind drei Varianten:
1) Tritt das Crowdfunding-Portal als Treuhänder für den Projektveranstalter auf und leitet die vereinnahmten Zuwendungsmittel an diesen weiter, ist eine steuerliche Entlastung möglich, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Projektveranstalter muss (a) eine steuerbegünstigte Körperschaft oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein; (b) die Unterstützer des Projekts dürfen für ihre Zuwendung keine Gegenleistung erhalten; (c) das finanzierte Projekt muss in Verwirklichung der steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke durchgeführt werden; (d) die Spenden müssen zweifelsfrei dem jeweiligen Zuwendenden zugeordnet werden können.
2) Das Crowdfunding-Portal ist eine steuerbegünstigte Förderkörperschaft, vereinnahmt Zuwendungsmittel für eigene Rechnung sowie entsprechend eigener satzungsmäßiger Zwecke und leitet diese an steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel Projektveranstalter) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weiter. Liegen nun die zur Treuhändervariante genannten Voraussetzungen vor, so ist eine steuerliche Entlastung des Zuwendenden möglich.
3) Zuwendungsempfänger-Variante: Ist das Crowdfunding-Portal selbst Projektveranstalter und steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts, kann es selbst Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
BMF (Az.: IV C 4 – S 2223/17/10001)
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WISSENS
Z WERTES
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.