15. September 2017 | Am 23. März dieses Jahres hat die EU-Kommission den „Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher“ vorgestellt. Zielsetzung ist es – im Inland wie im EU-Ausland – zum einen die Rechte der Kunden beim Kauf von Finanzdienstleistungen zu stärken, zum anderen rechtliche und regulatorische Hindernisse für Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im EU-Ausland erbringen, abzubauen und einen Binnenmarkt für technologiegestützte Finanzdienstleistungen, so z.B. Online-Banking und – Anlageberatung, zu schaffen.
Der Aktionsplan ist Teil der Bestrebungen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Erstellt wurde der Plan auf Basis und nach Konsultation des EU-seits im Dezember 2015 vorgelegten „Grünbuchs über Finanzdienstleistungen für Privatkunden“.
Als wesentliche Schritte auf dem Weg zu einem funktionierenden EU-Binnenmarkt sieht der Aktionsplan etwa die Senkung der Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen mit dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Währungen an. Um Unternehmen die Expansion im EU-Ausland zu erleichtern, sollen gemeinsame Kriterien für die Bewertung der Kreditwürdigkeit gefunden und der Datenaustausch zwischen Kreditregistern erleichtert werden.
Außerdem soll die Entwicklung innovativer digitaler Dienstleistungen unterstützt werden, um ermitteln zu können, wie z.B. elektronische Identifizierung für die Überprüfung der Identität von Kunden einsetzbar ist. Die Kommission will ferner die Verfahrensweisen digitaler Anbieter prüfen, um festzustellen, ob die Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – über das Internet oder per Telefon – aktualisiert werden müssen.
Als nächste Schritte stehen die Beteiligung von Interessenträgern wie nationalen Aufsichtsbehörden, Dienstanbietern und Verbraucherorganisationen an. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission dürften in nächster Zeit weitere Gesetzesvorschläge in Sachen Finanzdienstleistungen zu erwarten sein.
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