31. August 2017 | Die BaFin hat eine Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 04. September 2017 entgegen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU- Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurden die bestehenden geldwäscherechtlichen Pflichten für die nach § 2 des Geldwäschegesetzes Verpflichteten, u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, umfassend überarbeitet und den vorgenannten europäischen Vorgaben angepasst. Diese machen entsprechende Änderungen der Vorschriften der Prüfungsberichtsverordnung zu Inhalt, Umfang und Darstellung in Bezug auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten erforderlich. Die Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Anpassung der Anlage 5 sowie auf die Nachvollziehbarkeit der Risikosituation des geprüften Instituts. Zugleich dient die Änderungsverordnung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen in diesem Bereich.
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