Crowdfunding II – Anhörung im Finanzausschuss zum Crowdfunding.

 

 

05. Mai 2017 | In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 26. April 2017 wurde auch über das Thema Crowdfunding und den Regulierungsrahmen diskutiert.

Anknüpfungspunkt der Anhörung waren der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Thema Crowdfunding sowie die Antwort der Bundesregierung auf eine sog. „kleine Anfrage“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen zu demselben Thema (siehe erster Beitrag dieses Newsletters).

Die Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft griffen einen Vorschlag der Bundesregierung auf und sprachen sich dafür aus, die Immobilienfinanzierung aus den Befreiungsvorschriften (Ausnahme von der Prospektpflicht nach dem VermAnlG und der Jahresabschlussprüfungspflicht) herauszunehmen. Auch machten sie sich die Argumente der Bundesregierung zu eigen, in dem sie darauf hinwiesen, dass Schwarmfinanzierungen die Finanzierung junger Wachstumsunternehmen fördern sollen, mit denen Immobilienfinanzierungen jedoch nichts zu tun hätten.

Hierzu vertrat der Bundesverband Crowdfunding erwartungsgemäß eine gegenteilige Auffassung. Aufgrund der sorgfältigen Projektauswahl habe es bisher keine Ausfälle im Immobilienbereich gegeben. Der Interessenverband ging sogar noch weiter und empfahl, die bisher geltenden Obergrenzen für private Anlegerinvestitionen bei Schwarmfinanzierungen von Euro 1.000,- (ohne weitere Nachweise) und Euro 10.000,- (mit weiterem Nachweis der finanziellen Verhältnisse des Anlegers) zu flexibilisieren. Dieser Forderung trat der Bundesverband der Verbraucherzentralen entgegen und forderte, mit einem Schwellenwert von höchstens Euro 250,- je Anleger eine weitere Regulierung von Schwarmfinanzierungen. Denn dadurch könnten Anleger zu einer Risikostreuung veranlasst und besser vor Totalverlusten geschützt werden als bei einem Schwellenwert von Euro 1.000,- oder Euro 10.000,-.

Der Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nahm zu aktuellen Marktentwicklungen Stellung. Er wies zunächst darauf hin, dass es etwa ein Dutzend gut aufgestellte Plattformen gibt. In letzter Zeit seien neue Anbieter aufgetreten, die aber oft die Voraussetzungen nicht erfüllen würden. Deshalb sprach sich die BaFin für ein Prüfverfahren für die Anbieter aus. Das würde die Branche stärken.

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