PRIIPs-Verordnung tritt vermutlich später in Kraft:

 

17. Oktober 2016 | Das EU-Parlament hat den Vorschlag zur Festlegung der Einzelheiten der technischen Standards für Informationsblätter für verpackte Anlageprodukte abgelehnt.

PRIIPs-Verordnung wird verschoben

Der Starttermin für die Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs) wird verschoben. Ursprünglich war ein Inkrafttreten der EU-Verordnung in den Mitgliedstaaten für den 31. Dezember 2016 geplant.

Hintergrund der Verschiebung ist ein Streit über die technischen Ausführungsstandards (regulatory technical standards – RTS) zu der EU-Verordnung über Informationsblätter für „verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte“. Die von der EU-Kommission vorgelegten RTS zu den PRIIPs-Informationsblättern umfassten 73 Seiten mit detaillierten Vorschriften für die einzelnen Elemente und mathematischen Formeln zur Berechnung von Risikoklassen und Renditeszenarien.

Diese Vorgaben müssten noch einmal gründlich überarbeitet werden. Basisinformationsblätter nützten den Verbrauchern nur dann, wenn sie unterschiedliche Finanzprodukte wirklich vergleichbar machten.

Kritisiert wurde auch die Tatsache, dass der europäische Gesetzgeber den Kapitalverwaltungsgesellschaften für die Umstellung auf die neuen KIDs eine Übergangsfrist bis Ende 2019 eingeräumt hat – danach dürfen sie die alten Anlegerinformationen weiter verwenden. Fondsanbieter in der EU würden durch unklare und strafbewehrte Vorgaben unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt.

Wichtig sei, dass Verordnung und Standards gemeinsam starten. Andernfalls würde jeder Mitgliedstaat seine eigenen Standards schaffen. Dies laufe der mit PRIIPs beabsichtigten europaweiten Harmonisierung und Vergleichbarkeit zuwider.

Das EU-Parlament hat die technischen Standards der EU-Kommission am 14. September 2016 mit 602 zu 4 Stimmen und 12 Enthaltungen abgelehnt. Damit folgten die Abgeordneten einer Empfehlung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments (ECON). Dieser hatte die RTS am 01. September mit 55 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen zurückgewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass die Kommission den geplanten Starttermin voraussichtlich am 01. Januar 2017 verschieben wird. Fraglich ist, ob die Umsetzungsfrist um 12 Monate auf den 03. Januar 2018 verlängert wird, wie teilweise gefordert wird. In diesem Fall würde PRIIPs zeitgleich mit den neuen MiFID-Regeln in Kraft treten, was wegen inhaltlicher Überschneidungen der beiden Regelwerke zu begrüßen wäre.

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