22. August 2016 | Die BaFin räumt Übergangsfrist für Umsetzung der neuen Anforderungen bei Videoidentifizierungen ein.
Videoidentifizierungsverfahren: BaFin benennt Übergangsfrist
Der geldwäscherechtliche Sicherheitsmaßstab für die nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zulässigen Identifizierungen soll vor dem Hintergrund betrügerischer Kontoer-öffnungen unter falschen Identitäten angehoben werden. Im Zuge dessen sollen zu-sätzliche Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von Identifizierungen am Schalter von kontoführenden Banken oder beim sog. „Postident“-Verfahren der Deutschen Post AG sowie bei Identifizierungen mittels Videotechnik eingeführt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte diesbezüglich erst am 10. Juni 2016 ein Rundschreiben zum Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht, in dem die Möglichkeit der Nutzung der Videoidentifizierung ausschließlich Einlagenk-reditinstituten bei Kontoeröffnugnen vorbehalten bleibt. Mit Rundschreiben vom 11. Juli 2016 hat die BaFin nun mitgeteilt, dass die Ausführungen des ersten Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt werden. Damit soll den Marktteilnehmern mehr Zeit gegeben werden, sich auf die neuen Sicherheitsanforderungen einzustellen.
Bis Jahresende will das Bundeskabinett, so die BaFin weiter, einen Entwurf zur Umset-zung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie vorlegen, um festzulegen, welche Verpflichteten des Finanzsektors wie auch Nichtfinanzunternehmen nach dem GwG welche Verfahren zur sicheren Kundenidentifizierung nutzen können.
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