21. April 2016 | Die EU-Kommission hat die Frist für die Umsetzung der MiFID II-Vorgaben um ein Jahr verlängert.
Neuer Zeitplan für MiFID II
Die EU-Kommission hat eine neue Frist für die Umsetzung der Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) vorgeschlagen. Diese gilt für Wertpapiermärkte, Wertpapierunternehmen und Anlagevermittler. Stichtag soll nun der 03. Januar 2018 sein – ein Jahr später als zunächst vorgesehen. Nationale Behörden und Marktteilnehmer sollen mehr Zeit bekommen, um die erforderlichen komplexen Änderungen vornehmen zu können. Ziel ist eine Stärkung der Finanzmärkte und die Schaffung eines stabileren Umfeldes für Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze in der EU.
Die Umsetzung der MiFID-Vorgaben in nationales Recht soll mit einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz erfolgen. Die hierfür vorgesehen Gesetzesänderungen und – ergänzungen wurden deshalb aus dem ursprünglichen Finanzmarktnovellierungsgesetz herausgelöst.
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