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25. März 2016 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen Konsultationsentwurf für die MaRisk-Novelle 2016 veröffentlicht, um Risikodaten und die Berichterstattung hierüber künftig zu verbessern.

BaFin veröffentlicht Konsultationsentwurf für MaRisk-Novelle 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Bestimmungen der MaRisk überarbeitet und ihren Entwurf zur Konsultation veröffentlicht. Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Erfassung von Risikodaten und der Berichterstattung hierüber. Institute konnten bisher nicht schnell genug auf kritische Entwicklungen reagieren, da aktuelle, belastbare Zahlen fehlten. Datenarchitektur und IT-Infrastruktur sollen optimiert werden, um eine inhaltlich aussagekräftige Aufbereitung der Informationen zeitnah, umfassend und genau zu ermöglichen.

Außerdem sollen Institute künftig Grundsätze und Standards (Verhaltenskodex) einführen, die eine wirksame Kontrolle von Risiken durch die Leitungsorgane gewährleisten. Dadurch soll eine solide Risikokultur auf allen Ebenen gefördert werden.

Weitere Konkretisierungen sieht das Konsultationspapier für Auslagerungen vor. In Kernbankbereichen und wichtigen Kontrollbereichen sollen Auslagerungen nur dann zulässig sein, wenn trotzdem fundierte Kenntnisse und Erfahrungen vorgehalten werden, die es ermöglichen, die Steuerung der ausgelagerten Bereiche effektiv wahrzunehmen und bei Bedarf auch eine Rückverlagerung in das Institut ohne Störungen des Betriebsablaufes zu gewährleisten. In den Bereichen Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision ist jedoch eine Vollauslagerung nur bei kleinen Instituten möglich und zwar, wenn die Einrichtung von Funktionen vor dem Hintergrund von Institutsgröße und der betriebenen Geschäfte unverhältnismäßig wäre. Bei Instituten mit umfangreichen Auslagerungen hält die BaFin ein zentrales Auslagerungsmanagement für geboten.

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