Anforderungen an Mitglieder von Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen:

 

 

22. Februar 2016 | BaFin veröffentlicht aktualisierte Merkblätter zu den Anforderungen an fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit.

BaFin aktualisiert Merkblätter zu den Anforderungen an Geschäftsleitern und Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitgliedern

Betroffen sind Geschäftsleiter von Instituten im Sinne des KWG, von Zahlungsdienstleistern im Sinne des ZAG (ZahlungsdiensteaufsichtsG) und von Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des KAGB sowie Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen von Unternehmen, die unter das KWG oder das KAGB fallen. Die Merkblätter erläutern die jeweiligen aufsichtlichen Anforderungen, damit eine Bestellung als Organmitglied nicht von der BaFin untersagt wird.

Im Geschäftsleiter-Merkblatt werden die materiellen Anforderungen an die fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und erstmals auch die an die zeitliche Verfügbarkeit erläutert. Ebenfalls neu sind die Ausführungen zu den aufsichtlichen Anforderungen an Organmitglieder nach dem KAGB in beiden Merkblättern.

Um die Erfüllung der Anzeigepflichten und die Übermittlung von Angaben und Erklärungen an die BaFin bzw. an die Deutsche Bundesbank zu erleichtern, sind ab sofort Formulare zu verwenden, die den Merkblättern beigefügt sind.

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