MiFID II und MiFIR:

 

 

28. Dezember 2015 | Fristgerechte Umsetzung der MiFID- und MiFIR Vorgaben bis Anfang 2017 ist aufgrund mangelnder IT-Ressourcen der Marktteilnehmer gefährdet.

Umsetzung von MiFID II und MiFIR – ESMA rechnet mit teilweiser Verzögerung

Einer aktuellen Analyse der europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA zufolge kann es zu einer teilweisen Verzögerung bei der Einführung der Vorschriften der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) kommen. Hauptsächlich betroffen sind IT-technische Umsetzungsprozesse und die Bereitstellung von Daten wie bspw. Referenzdaten, Transaktionsberichten und Transparenzparametern. ESMA führt die Umsetzungsprobleme vor allem auf die beschränkten Ressourcen bei allen beteiligten Akteuren zurück.

MiFID II und MiFIR sollten eigentlich am 3. Januar 2017 in Kraft treten. Aufgrund des Analyseergebnisses ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Vorschriften erst später eingeführt wird. Wie dies technisch, rechtlich und politisch umgesetzt werden könnte, ist momentan ebenso wenig klar, wie die Frage, welche einzelnen Regelungen von den Verzögerungen betroffen sind.

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