EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung:

 

 

07. Dezember 2015 | Das EU-Parlament hat neue Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen beschlossen. Betroffen sind Versicherungsunternehmen, -vermittler und alle anderen Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen.

Überarbeitung der Richtlinie für Versicherungsvermittlung

Das Europäische Parlament hat am 24. November 2015 neue Vorschriften für den Verkauf von Versicherungen beschlossen, die Verbrauchern neben besseren Informationen und mehr Transparenz auch ein einheitliches Schutzniveau auf allen Versicherungsvertriebskanälen garantieren sollen.

So soll das Verbraucherschutzniveau dem bei der Vermittlung von Wertpapieren, Anteilen an Investmentfonds und anderen Kapitalanlageprodukten angeglichen werden. Die Regeln gelten nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, wie etwa Reisebüros und Autovermietungsfirmen.

Neue Vorschriften gibt es zu Registrierungspflichten und Kapitalanforderungen. Außerdem sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Kunden Informationen über die Art der Vergütung, die ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten, zukommen zu lassen.

Bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten umfassen die Informationen auch die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten. Darüber hinaus haben die Vermittler etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Vergütungsregelungen dürfen keine Anreize schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde.

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