Finanzmarktnovellierungsgesetz:

 

 

 

18. November 2015 | Auf Basis des vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Referentenentwurfs sollen nicht nur eine Vielzahl europarechtliche Vorgaben umgesetzt, sondern auch wesentliche Änderungen im Vermögensanlagenrecht eingeführt werden.

Referentenentwurf für Finanzmarktnovellierungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Oktober 2015 den Referentenentwurf des sog. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen vorrangig die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der überarbeiteten Marktmissbrauchsrichtlinie und -verordnung (CSMAD, MAR), der EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) und der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) in nationales Recht umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang sind vorrangig Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG), Börsengesetz (BörsG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgesehen, Hinzu kommen zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften. Denn das Gesetz wird zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.

Im Bereich der Vermögensanlagen sind (europarechtlich nicht erforderlich) insbesondere die geplante weitere wesentliche Erweiterung des Anwendungsbereiches des Vermögensanlagengesetz durch Einbeziehung jedweder Angebote von Direktinvestments sowie die Abschaffung des KWG-Ausnahmetatbestandes für Zweitmarktvermittler von Vermögensanlagen von Interesse. Zweitmarktvermittler sollen dem Entwurf zufolge künftig nur noch mit einer Erlaubnis nach § 32 KWG tätig werden können. Eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung wäre dann nicht mehr ausreichend. Damit wird eine von uns gegen die BaFin in 2013 erstrittene gerichtline Entscheidung zur KWG-Erlaubnisfreiheit der Zweitmarktvermittlung durch eine Änderung des KWG faktisch aufgehoben.

Stellungnahmen zu dem 263-seitigen Entwurf können beim BMF bis Mitte November 2015 eingereicht werden.

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