Wertpapierprospektrichtlinie:

     

     

    13. August 2015 | Die ESMA hat einen Entwurf zu neuen Detailregelungen für Prospektprüfungsverfahren und Werbevorgaben für Wertpapiere vorgelegt.

    ESMA veröffentlicht Entwurf für Standard zur Ergänzung der Wertpapierprospekt-Richtlinie

    Der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgelegte Entwurf eines Technischen Regulierungsstandards soll die Richtlinie für Wertpapierprospekte ergänzen. Der derzeitige Entwurf konkretisiert zunächst die formalen Anforderungen an das Prospektprüfungsverfahren. Künftig sind im Billigungsverfahren alle Prospektentwurfsfassungen samt der Begleitunterlagen in elektronischer Form bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Nur die endgültige Fassung (sog. „Billigungsfassung“) des Wertpapierprospektes sowie Nachträge – so eine aktuelle Verlautbarung der BaFin – sind wie bisher in Papierform einzureichen.

    Daneben sind detailliertere Vorgaben für die Veröffentlichung von Wertpapierprospekten, die Verbreitung von Werbung und Änderungen an der europäischen Prospekt-Verordnung geplant.

    Soweit die EU-Kommission den technischen Standard billigt und die weiteren europäischen Institutionen keine Einwände erheben, können die neuen Detailvorgaben in Form einer Delegierten Verordnung in Kraft treten.

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