06. Juli 2015 | Im Zuge der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie werden auch die Informationspflichten für Institute und Kapitalverwaltungsgesellschaften gegenüber ihren Kunden geändert.
Änderungen bei der Einlagensicherung betreffen auch Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften
Bislang wurden in Deutschland die europäischen Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG) in einem gemeinsamen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz), das am 3. Juli 2015 in Kraft tritt, wird nun einerseits der Bereich der Einlagensicherung mit der neuen Einlagensicherungsrichtlinie erheblich reformiert und andererseits das bisherige EAEG in Anlegerentschädigungsgesetz umbenannt und auf die Belange der Anlegerentschädigung (wie z.B. Kreis der Entschädigungsberechtigten, Entschädigungsverfahren und – umfang, Finanzausstattung, Beitragserhebung und internationale Zusammenarbeit) beschränkt. Die bisherigen Regelungen zur Anlegerentschädigung werden inhaltlich nicht verändert.
Bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute, die bspw. die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung oder die Finanzportfolioverwaltung erbringen, sind von einzelnen Änderungen bei der Einlagensicherung genauso betroffen, wie zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften, die als Nebendienstleistungen ansonsten nach dem KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringen dürfen. Denn für sie sind auch die Änderungen des KWG und des KAGB bzgl. der Informationspflichten gegenüber den Kunden (Einleger) einschlägig. Wesentlich ist dabei, dass ab 3. Juli 2015 die Informationen nach § 23a KWG nicht mehr gesondert vom Kunden zu unterschreiben sind, stattdessen genügt eine Bestätigung, wobei an die Form der Bestätigung keine gesonderten Anforderungen mehr gestellt werden.
IHRE
Christina Gündel
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