Kleinanlegerschutzgesetz: Stellungnahme des Bundesrates und Lesung im Bundestag

     

     

    27. Februar 2015 | Kleinanlegerschutzgesetz: Nachdem die Stellungnahme des Bundesrates vorliegt, steht nun die Beschlussfassung des Bundestages über den Regierungsentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes an.

    Der Bundesrat hat am 06. Februar 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz beraten und seine Stellungnahme abgegeben.

    Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind: Der Bundesrat möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen sowie die Struktur und Ausstattung der BaFin entsprechend anpassen. Auch werden die Regelungen zur Prospekthaftung kritisiert, weil diese teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Zudem regt der Bundesrat an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.

    Mit dem Gesetzentwurf und den Äußerungen des Bundesrates befasst sich der Bundestag in erster Lesung am 27. Februar 2015.

    Ausführlich informieren wir Sie über die Neuregelungen in der nächsten Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift inPuncto.

    IHRE
    ANSPRECHPARTNER

    Christina Gündel

    Rechtsanwältin, PR-Referentin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Dr. Matthias Gündel

    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    Irena Behnke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      cg@gk-law.de

     

    Jan Barufke

    Rechtsanwältin
      +49 (551) 789 669 0
      mg@gk-law.de

     

    BLOG
    BEITRÄGE

    BLOGBEITRÄGE
    ZUM THEMA

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WEITERE
    PUBLIKATIONEN

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

    WISSENS
    Z WERTES

    21.06.2024

    BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

    In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    10.06.2024

    Aufwärtstrend für ELTIF

    Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    04.06.2024

    BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

    Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

    GK-law.de – Aktuell Newsletter
    29.05.2024

    Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

    European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

    Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin