23. Dezember 2014 | Ein rechtskräftiges Urteil über einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.
Nach dem sich ein Filmfonds nicht wie geplant wirtschaftlich entwickelte, verklagte der Anleger seinen Anlageberater wegen angeblicher Falschberatung auf Schadensersatz. Die Klage wurde vom erstinstanzlich zuständigen Landgericht durch rechtskräftiges Urteil abgewiesen. Darauf trat der Anleger seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche ab und die Klägerin machte dann aus abgetretenem Recht erneut Schadensersatzansprüche geltend und berief sich u.a. erstmals auf das Verschweigen erhaltener Rückvergütungen. Während das Landgericht Mannheim die Zahlungsklage durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen hatte, hat das OLG Karlsruhe auf die Berufung der Klägerin die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Der BGH hat der Revision des beklagten Anlageberaters stattgegeben und hinsichtlich des Zahlungsantrags die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Landgerichts zurückgewiesen. Der auf Ersatz des investierten Anlagebetrages abzüglich erlangter Ausschüttungen gerichtete Zahlungsantrag der Klägerin sei wegen entgegenstehender Rechtskraft des ersten Urteils in dieser Angelegenheit unzulässig. Es sei nicht hinsichtlich jeder einzelnen Aufklärungs- oder sonstigen Pflichtverletzung in ein und demselben Gespräch von einem gesonderten Streitgegenstand auszugehen. Vielmehr sei der zweite erhobene Zahlungsantrag mit dem Streitgegenstand des ersten rechtskräftigen Urteils identisch.
Demnach können unterschiedliche Beratungsfehler innerhalb eines Beratungsvorgangs nicht unterschiedlichen Prozessen geltend gemacht werden. Andernfalls hätte es der Anleger in der Hand, den Streitgegenstand durch Gestaltung seines Vortrags willkürlich zu begrenzen und angebliche Aufklärungs- oder Beratungsfehler durch die bloße Ergänzung einzelner Tatsachen wiederholt zum Gegenstand gerichtlicher Verfahren zu machen.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 – XI ZR 42/12 (OLG Karlsruhe)
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WISSENS
Z WERTES
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.