30. April 2014 | Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann sich bei irreführenden Äußerungen bei Vorträgen vor Vertriebsmitarbeitern auch dann ergeben, wenn zum Anleger kein unmittelbarer Kontakt bestanden hat.
Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft während Seminarveranstaltungen vor Vertriebsmitarbeitern über eine Unternehmensgruppe wider besseres Wissen geäußert, deren Eigenkapital sei „ausgezeichnet“ und die Aktien der Gesellschaften seien „Blue Chips“. Diese Aussagen wurden von den geschulten Vertriebsmitarbeitern an Anleger weitergegeben, die anschließend atypisch stille Beteiligungen der Unternehmensgruppe zeichneten. Das Unternehmen stellte später Insolvenzantrag.
Die Prüfungsgesellschaft und der Geschäftsführer haften dem BGH zufolge gesamtschuldnerisch. Letzterer habe mit seinen Äußerungen als Sachkundiger den Vertriebsmitarbeitern irreführende Argumente für den Verkauf der Beteiligungen zur Verfügung gestellt. Als „Experte“ habe er somit die ihn betreffenden Sorgfaltspflichten schwerwiegend verletzt. Dass die vorsätzlichen Falschinformationen durch Teilnehmer der Vertriebsveranstaltung an die Anlageinteressenten weitergegeben werden, habe ihm klar sein müssen. Insofern hafte der Wirtschaftsprüfer auch für die Weitergabe der Informationen, selbst wenn zu den Anlageinteressenten kein direkter Kontakt bestand.
Bundesgerichtshof, Urteile vom 19. November 2013, Az.: VI ZR 336/12, VI ZR 13/13, VI ZR 343/12, VI ZR 344/12, VI ZR 410/12, VI ZR 411/12 (OLG Hamburg)
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WISSENS
Z WERTES
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.