28. Februar 2014 | Ist der Prospekt an Kleinanleger gerichtet, so müssen Prospektangaben für diese verständlich sein. Wurde eine ablaufende Zeichnungsfrist durch Nachträge gezielt verlängert, um eine für die Haftung wegen unrichtigen Wertpapierprospekts geltende 6-Monatsfrist des § 44 BörsG aF zu umgehen, ist der Beklagte so zu behandeln, als wäre der Vertrieb innerhalb der Frist erfolgt.
Gegenstand des Urteils sind Schadensersatzansprüche zweier Kleinanleger gegen den Mehrheitsaktionär sowie den alleinvertretungsberechtigten Vorstand einer inzwischen insolventen Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) aus Prospekthaftung. Die WBG hatte in den Jahren von 1999 bis zur Insolvenz 2006 insgesamt 25 Tranchen von Inhaberschuldverschreibungen begeben. Ein Teil wurde mit Prospekten nach altem Recht (vor dem 01. Juli 2005) vertrieben. Die Emittentin verlängerte Zeichnungsfristen wiederholt durch Nachträge.
Zur Prospekthaftung führte, dass für Kleinanleger aus dem Prospekt nicht ohne weiteres ersichtlich gewesen sei, dass die WBG schon seit 1999 keine Gewinne mehr aus dem operativen Geschäft erzielte und trotz für die Beklagten offensichtlicher Liquiditätsprobleme weitere Inhaberschuldverschreibungen begeben wurden, um voranging bereits fällige Anleihen zurückzahlen zu können. Auch wurde über Weisungsbefugnisse des Mehrheitsaktionärs zu seinem eigenen finanziellen Vorteil nicht ausreichend informiert.
Nach Ansicht des Gerichts wurden hierdurch den potenziellen Anlegern wesentliche Tatsachen vorenthalten, deren Kenntnis diese erst in die Lage versetzt hätte, das Verlustrisiko richtig einzuschätzen. Ebenso wurde der Wissensvorsprung der Hintermänner und Initiatoren auf Kosten von Kleinanlegern ausgenutzt oder auf grob anstößige Weise missbraucht, so dass eine sittenwidrige Schädigung vorliegt (§ 826 BGB).OLG Dresden zur Prospektverantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern gegenüber Kleinanlegern
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 23. Dezember 2013 ? Az. 8 U 999/12 (LG Leipzig)
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
WISSENS
Z WERTES
BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption
In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Aufwärtstrend für ELTIF
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.