Nachdem bereits das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Zusammenarbeit mit Verbänden der Kreditwirtschaft sowie Verbraucherorganisationen ein Glossar entwickelt hatte, um die Verständlichkeit der Produktinformationsblätter für Wertpapiere zu verbessern und mehr Einheitlichkeit herzustellen, hat nun auch die BaFin ein Rundschreiben zu diesem Thema veröffentlicht.
Seit dem 1. Juli 2011 sind Produktinformationsblätter als „Beipackzettel“ für alle Wertpapiere gesetzlich vorgeschrieben. Die vom BMELV in Auftrag gegebene Bewertung hatte ergeben, dass in den Produktinformationsblättern verwendete Begriffe für die Verbraucher vielfach erklärungsbedürftig sind.
Laut BMELV sind folgende Änderungen geplant: Aus „Agio“ soll der „Ausgabeaufschlag“ werden, „Indexdisclaimer“ und „Teilschuldverschreibung“ sollen ganz wegfallen? Das sind nur drei von insgesamt 258 Begriffen, bei denen standardisierte Erläuterungen oder eine Erklärungsbedürftigkeit festgelegt oder sogar ein Ende der Verwendung empfohlen wird.
Auch die BaFin hat nun reagiert und Ende September ein Rundschreiben zur Auslegung der gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung der Informationsblätter gemäß dem WpHG erstellt. Dieses betrifft jedoch nicht nur inhaltliche Erfordernisse, sondern auch die Dokumentation. Sämtliche Anforderungen müssen durch Institute vollständig bis zum 31. Dezember 2013 umgesetzt werden.
Über weitere Einzelheiten berichten wir in unserer nächsten Ausgabe von inPuncto.
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