Aktualisierter Entwurf zum AIFM-UmsetzungsG

     

     

     

    01. November 2012 | In der zweiten Fassung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie sind die umfassenden produktbezogenen Regelungen der ersten Version deutlich entschärft worden.

    Bis zur Kabinettsberatung, die für Dezember vorgesehen ist und im anschließenden Gesetzgebungsverfahren können sich allerdings noch Änderungen ergeben.

    Wesentliche Punkte: Der ursprünglich abschließende Katalog der zulässigen Investitionsgüter wurde abgeschafft.

    Zulässig nach dem neuen Regelungsentwurf ist nun die Investition in Sachwerte nach dem Grundsatz einer Risikostreuung. Diese soll über eine gleichmäßig verteilte Mindestinvestition in drei Sachwerte erreicht werden. Ein-Objekt-Fonds sind bei einer vorgesehenen Mindestzeichnungssumme von 20.000 Euro zulässig.

    Veränderungen gab es auch in Sachen Fremdfinanzierung: Geschlossene Fonds können nunmehr Fremdkapital bis 60 Prozent ihres Fondsvolumens aufnehmen.

    Prospektpflichtig nach dem KAGB sind künftig alle Angebote von geschlossenen Investmentvermögen. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht mehr vorgesehen.

    Eine ausführliche Darstellung der Änderungen für die Fonds und deren Verwalter (AIF-Manager) im Gesetzentwurf finden Sie in der neuen inPuncto- Ausgabe 03/ 2012.

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