VSMK für Beschränkungen geschlossener Fonds und Einführung des „Finanzberaters“ auf Honorarbasis

     

     

     

    10. Oktober 2012 | Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass sie das Vorhaben der Bundesregierung, bestimmte geschlossene Fonds künftig nicht mehr für Privatkunden zuzulassen, unterstützen will.

    Außerdem votiert die VSMK für die Einführung einer Bestimmung, die es untersagt, dass Privatkunden kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen angeboten werden. Angestrebt wird darüber hinaus eine Ausweitung der Kontrollrechte von Anlegern über bestehende Einsichtsrechte von Kommanditisten hinaus.

    Die Konferenz der für Verbraucherschutz zuständigen Minister aus Bund und Ländern fand vom 12. bis zum 14. September in Hamburg statt. Weitere Zielsetzung der Minister ist die Schaffung des Berufsbilds des „Finanzberaters“, der auf Honorar- und nicht wie bisher vorwiegend oder ganz auf Provisionsbasis arbeitet, um eine neutrale Beratung des Kunden zu gewährleisten – ohne finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte.

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