07. Juni 2012 | Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 09.05.2012 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wertpapierprospektrichtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes zugestimmt.
Wesentliche Änderungen sind die Schaffung einheitlicher Regeln für Wertpapier- und Börsenzulassungsprospekte im Wertpapierprospektgesetz, eine Erhöhung der Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht sowie die Prospektfreiheit für Mitarbei-terbeteiligungsprogramme von im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässigen Unternehmen.
Abgeschafft wird das jährliche Dokument. Neu ist dagegen die Möglichkeit von Nachträgen für das Registrierungsformular und das Format des dreiteiligen Prospekts für Basisprospekte. In die Zusammenfassung müssen künftig Schlüsselinformationen aufgenommen werden, die es dem Anleger ermöglichen sollen, Art und Risiken des Angebotes besser einzuschätzen.
Darüber hinaus gibt es eine Bußgelderhöhung für öffentliche Angebote ohne Prospekt auf bis zu 500.000 Euro.
Die Angabepflichten für Angebote von kleineren und mittleren Unternehmen wie auch Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung, Bezugrechteemissionen und Emissionen staatlich garantierter Wertpapiere verringern sich.
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