Vermittler und Prospektrechtnovellierungs-Gesetz kann in Kraft treten

 

 

 

28. November 2011 | Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat am 25. November 2011 den Bundesrat ohne Einspruch passiert, so dass das Gesetz voraussichtlich Anfang kommenden Jahres verkündet wird.

Das Inkrafttreten der einzelnen Regelungen weicht in weiten Teilen jedoch vom Verkündungstermin ab. Insbesondere die Regelungen zum neuen Prospektrecht und Bankaufsichtsrecht sollen sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes und die Regelungen zum neuen Vermittlerrecht erst zwölf Monate nach Verkündung in Kraft treten.

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