Bundesregierung informiert über Vermittler-Regulierung

 

 

 

24. November 2010 | Die Bundesregierung hat die Presse am 18.11.2010 zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“ informiert.

Aktueller Status Quo: Vertriebe von Fonds und Beteiligungen sollen über eine gewerberechtliche Zulassung mit Sachkundeprüfung reglementiert werden – eine Unterstellung der BaFin-Aufsicht soll es nicht geben. Im Hinblick auf die Regelungen zur Berufsausübung sollen jedoch die Beratungsvorschriften des WpHG auch für Vermittler übernommen werden. Dies entspricht den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Der Entwurf des Wirtschafts- und Finanzministeriums soll im Januar im Kabinett beschlossen werden.

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