16. März 2010 | Mit zwei Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart sowie des Landgerichts (LG) München I hat die Rechtsprechung eine neue Wendung in der Frage der Offenlegung von Innenprovisionen, sogenannten Kick-Backs vollzogen.
Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich entschieden hatte, dass nur Banken Schadenersatz leisten müssen, wenn sie die Höhe der für den Verkauf von Fondsanteilen erhaltenen Provision nicht angeben, haben das OLG Stuttgart (13 U 42/09 vom 4.3.10) und das LG München I (22 O 1797/09 vom 25.2.10) nun jeweils freie Berater wegen verschwiegener Kick-Backs zum Schadenersatz verurteilt. Das OLG-Urteil ist bereits rechtskräftig, eine klärende Entscheidung des BGH wird jedoch für die Revision gegen das Urteil des LG München I erwartet.
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