08. Dezember 2009 | Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich auf einem Treffen am 2. Dezember 2009 in Brüssel über die Ausgestaltung der neuen europäischen Finanzaufsicht geeinigt.
Auf einer Makro-Ebene soll ab dem Januar 2011 ein europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Frühwarnungen aussprechen und entsprechende Handlungsempfehlungen ausgeben. Auf der sog. Mirko-Ebene werden künftig die Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen mit drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (Bankaufsichtsbehörde, Aufsicht für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung, Wertpapieraufsichtsbehörde) die Regulierung einzelner Finanzinstitute übernehmen.
Anderes als noch durch die EU-Kommission gefordert, sollen den europäischen Aufsichtsbehörden nach dem Willen der Minister keine direkten Eingriffsmöglichkeiten gegenüber einzelnen Finanzinstituten zustehen. Im Fall einer Krise können die europäischen Aufsichtsbehörden nur die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden anweisen.
Mit diesen Entwürfen muss sich nun Europäische Parlament befassen. Eine politische Einigung des Rates und die Annahme der Rechtstexte durch das Europäischen Parlaments werden im Sommer 2010 erwartet.
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