10. August 2009 | Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Urteilen (AZ:XI ZR 152/08; XI ZR 153/08) über Schadensersatzansprüche von Anlegern gegenüber einer Bank wegen Informationspflichtverletzungen entschieden.
Gegenstand des Streites war die Information über den Umfang und die Höhe der Sicherung von Spareinlagen für den Fall der Insolvenz der Bank.
Der Senat entschied, dass eine Bank aufgrund eines Beratungsvertrages mit dem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage dargetan hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen darf, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht.
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