19. Februar 2009 | Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen.
Neben der Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes geht es dabei um die erleichterte Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Fall der Falschberatung bei Wertpapiergeschäften. Ziel sei es, so Bundesjustizministerin Zypries, dass berechtigte Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung nicht mehr scheiterten, weil der Anleger diese nicht nachweisen kann.
Dazu soll eine Beratungs- und Dokumentationspflicht der Banken dienen: künftig sollen sie verpflichtet sein, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Notwendiger Inhalt sind danach die Angaben und Wünsche des Kunden, die vom Berater erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Im Prozess soll der Anleger auf diese Weise leichter eine Falschberatung nachweisen können. Zusätzlich dazu soll auch die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche verlängert werden: Hatte der Anleger bisher zur Geltendmachung drei Jahre ab dem Vertragsschluss Zeit, so steht ihm diese Frist nun ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens zu. Spätestens verjährt der Anspruch jedoch 10 Jahre nach dem Vertragsschluss.
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