Pfandbrief-Novelle sieht bereits BaFin-Aufsicht für Leasing-Unternehmen vor

 

 

 

23. Oktober 2008 | Die Bundesregierung scheint fest davon auszugehen, dass Ihr Gesetzesvorhaben, Leasingunternehmen das Bankenprivileg zuzugestehen und die Branche im Gegenzug unter die BaFin-Aufsicht zu stellen, den Gesetzgebungsprozess passieren wird.

Dies folgt aus dem kürzlich vom Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Jörg Asmussen, vorgestellten Entwurf des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts“.

Der Entwurf, bei dem es primär um die Einführung des Flugzeugpfandbriefs geht, sieht zum einen bereits die Änderung des Kreditwesengesetzes und die Einführung der Anlageverwaltung vor (siehe News vom 02. Oktober 2008).

Zum anderen werden im Entwurf Leasing- und Factoring-Unternehmen als Finanzdienstleistungsinstitute bezeichnet. Als solche unterlägen die Unternehmen der Aufsicht der BaFin.

Daraus lässt sich ableiten, dass die Branche nun das so genannte Bankenprivileg erhält und damit die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 entstandene steuerliche Benachteiligung von Leasing- und Factoring-Unternehmen bei Refinanzierungsgeschäften korrigiert wird.

Eine im Gegenzug von den Banken geforderte Unterstellung der Unternehmen unter die BaFin-Aufsicht wird voraussichtlich in entschärfter Form umgesetzt: Entgegen anfänglichen Plänen ist jetzt kein Mindestkapital für die Leasingunternehmen mehr vorgesehen und auch die Anforderung zweier Geschäftsführer wurde fallengelassen. Geschäftsführer eines Leasing-Unternehmens sollen aber künftig ihre Eignung und Inhaber, die 10 % der Anteile oder mehr halten, ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Außerdem soll die BaFin Sonderprüfungen bei den Unternehmen durchführen können.

Mit diesen im Vergleich zu den für Banken geltenden geringeren Verpflichtungen wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass Leasing- und Factoring-Unternehmen kein Einlagengeschäft betreiben, das geschützt werden müsste.
Insbesondere kleine und mittelständische Leasing-Unternehmen müssen mit zusätzlichen Verwaltungs- und Informationskosten rechnen, die aber geringer ausfallen werden, als in den ersten Vorschlägen der Bundesregierung geplant.

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